Selbstständiges Garantieversprechen & Verzichtserklärung

"Das selbständige Garantieversprechen ist als Vertrag eigener Art im Sinne des § 305 BGB dadurch gekennzeichnet, dass sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen und die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen."

(http://www.ra-kotz.de/garantieversprechen.htm)

§ 273 Zurückbehaltungsrecht

(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung
beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem
Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die
ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).

Leave a Reply